Tiermedizinische Fachangestellte
Tiermedizinische Fachangestellte haben vielfältige Aufgaben: Sie assistieren den Tierärztinnen, den Tierärzten, betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung und versorgen stationäre Patienten. Neben der Praxisorganisation führen sie Laborarbeiten durch und beraten die Tierhalterinnen und Tierhalter. Neben Klein- und Großtierpraxen arbeiten Tiermedizinische Fachangestellte in Tierkliniken, Forschungseinrichtungen und Zoos.
- Assistieren bei Untersuchungen, Behandlungen und chirurgischen Eingriffen
- betreuen Patienten vor ,während und nach der Behandlung
- versorgen und pflegen Patienten bei stationärer Behandlung
- sorgen für tiergerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren
- beachten die Einhaltung des Tierschutzgesetzes
- kennen und wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an
- führen Hygienemaßnahmen durch
- assistieren bei Röntgenaufnahmen
- führen Laborarbeiten durch
- beraten und betreuen Tierhalterinnen und Tierhalter
- kennen Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation und beraten Tierhalterinnen und Tierhalter hierüber
- organisieren Betriebsabläufe und überwachen Terminplanungen
- wirken bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit
- führen Verwaltungsarbeiten durch
- dokumentieren Behandlungsabläufe
- erfassen erbrachte Leistungen und rechnen diese ab
- ermitteln Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es
- wenden Informations-und Kommunikationssysteme an
- beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit
- arbeiten team- und prozessorientiert
Quelle: Bayerische Landestierärztekammer
Im 1. Ausbildungsjahr findet der Unterricht an einem ganzen und jede zweite Woche an einem zweiten Wochentag statt, im 2. und 3. Ausbildungsjahr nur an einem Wochentag. Der Unterricht beginnt i.d.R. um 8:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr.
Verkürzung der Ausbildungszeit während der Ausbildung
Die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) kann auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit verkürzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab.
- Die Ausbildung kann grundsätzlich um 1/2 Jahr verkürzt werden, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sind:
- ein Notenschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern (Behandlungsassistenz, Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse und Politik und Gesellschaft) von 2,0 und kein prüfungsrelevantes Fach darf mit einer schlechteren Note als 3 bewertet werden
- eine mindestens gute Bewertung durch den Ausbildenden (2,0).
- ein mindestens gutes Ergebnis der Zwischenprüfung (2,0)
Weitere Informationen finden Sie bei der Bayerischen Landestierärztekammer:
https://www.bltk.de/tfa/ausbildungspruefung/abschlusspruefung
„Vorzieher“ müssen einen Antrag für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung bei der BLTK stellen (Antragsformulare erhalten Sie bei Herrn Behm oder direkt bei der BLTK).
- Lehrplan (Schule): PDF-Download
Download: Stoffverteilung
Unterrichtsplan 1. Ausbildungsjahr
Unterrichtsplan 2. Ausbildungsjahr
Unterrichtsplan 3. Ausbildungsjahr - Praxis:
Sachliche und zeitliche Gliederung: betrieblicher Ausbildungsplan
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet im 2. Ausbildungsjahr statt und wird immer in der Woche vor den Osterferien an der Schule durchgeführt. Sie dauert 60 Minuten.
Abschlussprüfung
Wichtig für die Zulassung ist das Datum, zu dem Ihr Ausbildungsvertrag endet. Überprüfen Sie dieses Datum besonders dann, wenn Sie Ihre Ausbildung
- später begonnen oder
- unterbrochen haben
Ende des Ausbildungsvertrages
- spätestens zum 30. September: Sommerprüfung
- spätestens zum 31. März: Winterprüfung
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie von Anfang an einen verkürzten Ausbildungsvertrag (2 ½ Jahre) geschlossen haben. Aufgrund guter Leistungen können Sie ein halbes Jahr früher zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
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Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

