Anmeldung
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Der Anmeldezeitraum für das folgende Schuljahr ist jeweils vom 01. Mai bis 31. August.
Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieb liegt uns am Herzen. Daher sind wir bemüht, soweit möglich Ihren Bedürfnissen bezüglich der Schultage entgegenzukommen.
Allerdings ist die Klasseneinteilung eine reine schulinterne Organisationsmaßnahme für die neben pädagogischen auch räumliche Aspekte sowie die Gewährleistung eines effektiven Unterrichtsablaufes maßgebend sind, so dass wir nicht jedem Schultageswunsch entsprechen können.
Einen Anspruch des Ausbildungsbetriebs darauf, dass die Auszubildenden eine bestimmte Klasse besuchen, gibt es nicht. Die Ausbildungsbetriebe haben die Auszubildenden nach § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BBiG für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Bei der Ausbildung mehrerer Auszubildenden haben die Ausbildungsstellen damit zu rechnen, dass der Berufsschulunterricht unter Umständen für alle Auszubildenden an den selben Tagen erfolgt - auch wenn wir uns bemühen, dies weitestgehend zu vermeiden..
Für die künftigen 11. Klassen gilt: Der lange Schultag der 10. Klassen wird der Schultag in der 11. Klasse.
Für die künftigen 12. Klassen bleibt der Schultag der 11. Klasse bestehen.
Sollte dies aus zwingenden Gründen und ausnahmsweise nicht möglich sein, können Sie jeweils in der Zeit von 1. Juni bis 30. Juni einen ausführlich begründeten formlosen Antrag an folgende email senden:
bs-arzt-pharma@muenchen.de
Ein Schultageswechsel im laufenden Schuljahr ist aus schulorganisatorischen Gründen im Allgemeinen nicht möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Petra Minkus
Anmeldung für das folgende Schuljahr ist jeweils von 01. Mai bis 31. August.
Voraussetzung für die Anmeldung ist ein gültiger Ausbildungsvertrag. Bitte legen Sie den Ausbildungsvertrag der Anmeldung bei.
- Auf der Startseite der Onlineanmeldung befindet sich oben rechts der Button "Anmelden". Dieser dient jedoch NUR zur möglichen Anmeldung an einem Bürgerkonto und ist für die Anmeldung an der Berufsschule nicht relevant! Aus technischen Gründen kann dieser nicht deaktiviert werden. Klicken Sie nach den Informationen auf der Startseite einfach auf "Weiter" unten rechts.
- Nachdem das Formular online vollständig ausgefüllt wurde, werden die Daten nach einem Klick auf den Button "Absenden" automatisch an die Berufsschule versendet.
- Sie erhalten keine Bestätigung an Ihre eingegebene E-Mailadresse, haben jedoch die Möglichkeit, das Formular herzunterzuladen und auszudrucken.
Sollte die Online-Anmeldung fehlschlagen, schicken Sie uns nachfolgendes Download-Formular
- Email: bs-arzt-pharma@muenchen.de
- Post:
Städtische Berufsschule für Fachkräfte in Arzt- und Tierarztpraxen und Pharm.-kaufm. Angestellte
Orleansstraße 46
81667 München
1) Medizinische Fachangestellte (MFA)
- alle Praxen in der Stadt München
- alle Praxen in den Gemeinden Baiern, Bruck, Egmating, Glonn, Kirchseeon, Moosach, Oberpframmern, Vaterstetten, Zorneding.
2) Tiermedizinische Fachangestellte (TFA)
- alle Praxen im Regierungsbezirk Oberbayern
3) Pharm. kaufm. Angestellte (PKA)
- alle Apotheken in der Stadt München
- alle Apotheken in den Landkreisen München, Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Erding, Fürstenfeldbruck, Garmisch- Partenkirchen, Landsberg/Lech, Miesbach, Starnberg, Weilheim-Schongau
- alle Apotheken in den Gemeinden Anzing, Aßling, Ebersberg, Emmering b. Wasserburg, Forstinning, Frauenneuharting, Grafing b. München, Hohenlinden, Markt Schwaben, Pliening, Poing, Steinhöring
Praxen und Apotheken mit Sitz in anderen Gemeinden müssen ihre Auszubildenden in den entsprechenden Berufsschulen umliegender Landkreise anmelden. Vom 01. Mai bis einschließlich 31. August 2026 erfolgt die Einschreibung ONLINE. Nach der Online-Anmeldung faxt die Schule der Praxis / Apotheke das Formular für die Schultageswünsche. Wenn die Praxis / Apotheke den Schultageswunsch an die Schule zurückgefaxt hat, ist die Anmeldung abgeschlossen und verbindlich. Wir bemühen uns, Ihre Einteilungswünsche zu erfüllen, können die gewählte Kombination aber nicht immer gewährleisten. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Änderungswünsche der Tageskombinationen während des Schuljahres zulassen können.
- Kopie des letzten Schulzeugnisses und des Zeugnisses über den höchsten Schulabschluss
MittelschülerInnen benötigen eine Abmeldebescheinigung der zuletzt besuchten Mittelschule - Nachweis der Masernimpfung (Impfpass und Kopie der Seite mit der Masernschutzimpfung)
- Kopie des Berufsausbildungsvertrages (von der Kammer genehmigt)
Falls eine Genehmigung bis zum 1. Schultag noch nicht vorliegt, kann vorläufig eine schriftliche Bestätigung der/des Ausbildenden vorgelegt werden, dass ein Vertrag abgeschlossen ist
(Ausbildungsanfang und Ausbildungsende unbedingt angeben!) - Lichtbild
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, Tel. 089-233-48 960. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

